Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Cosmocolor Import GmbH & Co. KG
Inhaber Andreas Ott, Malzhügel 1, 98544 Zella-Mehlis
1. Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote im Geschäftsverkehr mit Unternehmern.
(2) Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung werden die Bedingungen auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Vertragspartner nicht nochmals ausdrücklich auf die Einbeziehung hingewiesen wurde.
(3) Es findet die jeweils gültige Fassung der Geschäftsbedingungen der Fa. Cosmocolor Anwendung. Sofern eine Änderung der AGB stattfindet, wird der Geschäftspartner jedoch umgehend hierüber informiert.
(4) Entgegenstehenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des anderen Vertragspartners wird hiermit widersprochen. Ebenso wird der Einbeziehung entgegenstehender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des anderen Vertragspartners durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben vorsorglich widersprochen.
2. Auftragserteilung und -abwicklung
(1) Die Auftragserteilung kann schriftlich oder mündlich an uns vorgenommen werden. Die Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch die Fa. Cosmocolor entweder schriftlich bestätigt oder nach Auftragseingang ausgeführt werden. Außer den schriftlich niedergelegten Vereinbarungen bestehen keine weiteren Abreden, insbesondere wurde durch uns keine Garantie eingeräumt.
(2) Sämtliche Leistungsdaten, Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
(3) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Mindestbestellwert beträgt 100,00 EUR. Unter diesem Betrag wird ein Mindermengenzuschlag von 10,00 EUR geltend gemacht.
(4) Falls der Geschäftspartner ohne unser Verschulden unberechtigt einen bestätigten Auftrag storniert, können wir 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn geltend machen. Dem Geschäftspartner ist der Nachweis gestattet, dass ein geringerer bzw. kein Schaden entstanden ist.
(5) Der Geschäftspartner wird darüber informiert, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.
3. Preise
(1) Soweit nicht anders angegeben, gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste. Sollten sich die Preise zwischen Vertragsabschluss und Lieferung geändert haben, ist durch den Vertragspartner der Preis zu zahlen, der zum Zeitpunkt der Lieferung gegolten hat. Sollte sich der Preis erhöht haben, wird dies dem Vertragspartner umgehend mitgeteilt. In diesem Fall ist der Vertragspartner berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Sonderangebote gelten nur für den angegebenen Zeitraum.
(3) Die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19% ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird jedoch in voller Höhe auf der Rechnung ausgewiesen.
(4) Alle Preise verstehen sich ab Lager Zella-Mehlis einschließlich üblicher Verpackungsmaterialien. Hiervon können abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
(5) Mit Erscheinen dieses Kataloges verlieren alle früheren Kataloge ihre Gültigkeit.
4. Lieferung
(1) Die Lieferung von Ware, welche sich auf Lager befindet, erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Werktagen, je nach Wunsch des Kunden mit UPS, Post oder Spedition.
(2) Eine verbindliche Zusage eines Liefertermins für nicht auf Lager befindliche Waren ist aufgrund der Beschaffungsproblematik bei Naturstein nicht möglich. Sofern dennoch Liefertermine oder Fristen bestimmt werden, erfolgt dies durch eine schriftliche Vereinbarung. In der Regel kann eine Lieferung von nicht auf Lager befindlicher Ware innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Der Käufer wird jedoch umgehend darüber benachrichtigt, wenn sich die Ware wieder am Lager befindet.
(3) Übliche Liefertermine und auch garantierte Lieferfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und allen sonst von der Fa. Cosmocolor nicht zu vertretenden Ereignissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind. Das vorangestellte gilt insbesondere bei Störungen aufgrund von Arbeitskampf bei der Fa. Cosmocolor, ihren Lieferanten oder Unterlieferanten, bei Betriebsstörungen durch Naturereignisse oder nicht voraussehbare Verzögerungen bei der Erteilung behördlicher Genehmigungen. Diese Aufzählung ist lediglich beispielhaft.
Der Vertragspartner wird in diesen Fällen umgehend über den Beginn und das voraussichtliche Ende des Hindernisses informiert.
Der Vertragspartner kann von der Fa. Cosmocolor die Erklärung verlangen, ob sie von dem Vertrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern will. Erklärt sich die Fa. Cosmocolor nicht unverzüglich, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
(4) Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder wir uns in Verzug befinden, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
(5) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
5. Gefahrenübergang
(1) Der Versand der Ware erfolgt ab Werk/Lager in Zella-Mehlis. Die Fa. Cosmocolor stellt dem Käufer die ordnungsgemäß verpackte Ware auf ihrem Gelände zur Abholung zur Verfügung. Mit der Bereitstellung der Ware durch die Fa. Cosmocolor geht die Sach- und Preisgefahr auf den Käufer über.
(2) Die Kosten des Transports trägt der Käufer.
(3) Die Fa. Cosmocolor ist nicht verpflichtet einen Beförderungs- oder Versicherungsvertrag abzuschließen. Entschließt sich der Käufer selbst zum Abschluss eines Versicherungsvertrages, verpflichtet sich die Fa. Cosmocolor dem Käufer auf dessen Verlangen alle Angaben mitzuteilen, die für den Abschluss einer Transportversicherung notwendig sind. Auch sofern aus Kulanzgründen ein Beförderungsvertrag durch die Fa. Cosmocolor abgeschlossen wird, trägt der Käufer die Kosten der Beförderung.
(4) Sonstige Kosten, wie Verladekosten, Ausfuhrkosten, Steuern und Versicherungen sowie Kosten durch Nichtabnahme der Ware trägt der Käufer.
(5) Wird der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers.
6. Gewährleistung
(1) Ist das Rechtsgeschäft für beide Vertragspartner ein Handelsgeschäft, hat der Käufer die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Stellt der Käufer offensichtliche Mängel fest, hat er diese unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Lieferung, schriftlich bei der Fa. Cosmocolor anzuzeigen. Für die Rechtzeitigkeit ist die Absendung beim Käufer maßgeblich. Er darf in diesem Fall nicht über die Ware verfügen, bis eine Einigung über die Abwicklung der Gewährleistung getroffen ist.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr und beginnt mit dem Lieferdatum. Von der Verkürzung der Verjährung sind die nachfolgenden Schadensersatzansprüche nicht erfasst:
- Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wegen eines von der Fa. Cosmocolor oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Mangels beruhen
- Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Fa. Cosmocolor oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Dem Käufer steht ein Recht auf Nacherfüllung zu. Der Fa. Cosmocolor steht zunächst ein Wahlrecht zu, ob der Mangel beseitigt oder ob eine Ersatzlieferung erfolgen soll. Wählt die Fa. Cosmocolor Ersatzlieferung und befindet sich die Ware momentan nicht am Lager besteht die Verpflichtung zur portofreien Nachlieferung, ausgenommen sind jedoch Portokosten, welche auch bei pünktlicher Lieferung entstanden wären. Dem Vertragspartner wird ausdrücklich das Recht vorbehalten bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Diese Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.
(5) Vorstehende Absätze sind abschließend und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus einer Garantieerklärung. Eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie muss schriftlich vereinbart werden.
7. Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware (Vorbehaltsware) vor. Bei Waren, die wir im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung liefern, behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung aller unserer Forderungen, die uns jetzt oder künftig, auch aus gleichzeitigen oder zukünftigen Verträgen gegen den Vertragspartner zustehen, vor. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
(2) Der Vertragspartner ist berechtigt, die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich noch in unserem Eigentum stehender Vorbehaltsware entstehenden Forderungen werden an uns in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung abgetreten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft wurde. Wir nehmen die Abtretung an. Der Vertragspartner wird widerruflich ermächtigt, diese abgetretenen Forderungen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Unberührt hiervon ist die Befugnis der Fa. Cosmocolor die Forderungen selbst einzuziehen.
(3) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für die Fa. Cosmocolor vor, ohne dass für die Fa. Cosmocolor daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht der Fa. Cosmocolor gehörenden Waren, steht der Fa. Cosmocolor der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Käufer der Fa. Cosmocolor im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für die Fa. Cosmocolor verwahrt.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Vertragspartner auf unser Eigentum hinweisen und die Fa. Cosmocolor unverzüglich benachrichtigen.
(5) Die gewährten Sicherheiten werden auf Verlangen des Vertragspartners durch die Fa. Cosmocolor freigegeben, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Fa. Cosmocolor.
8. Zahlung
(1) Wir liefern gegen Bankeinzugsermächtigung oder Nachnahme, bei Stammkunden auf Rechnungsbasis.
(2) Zahlungen werden zunächst auf die älteste Rechnung verbucht.
(3) Sind bereits Zinsen und Kosten entstanden, so erfolgt die Verrechnung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung.
(4) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können; im Falle von Schecks, wenn dieser eingelöst wird. Wechsel können nur vorbehaltlich ihrer Diskontierbarkeit und dem Stand des Obligos von uns angenommen werden und bedürfen der Absprache vor Lieferung. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
(5) Kann die Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung nicht erfolgen oder wird die Abbuchung auf Veranlassung des Vertragspartners rückabgewickelt, hat der Vertragspartner die der Fa. Cosmocolor hieraus entstandenen Aufwendungen (wie z.B. Rücklastschriftgebühren) zu erstatten. Für den hieraus bei der Fa. Cosmocolor entstandenen Verwaltungsmehraufwand ist zusätzlich eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 2 EUR zu leisten.
(6) Bei Selbstabholung und Barzahlung bzw. Scheckzahlung oder Bankeinzug gewähren wir 3% Skonto, ausgenommen hiervon sind teilweise Sonderangebote sowie Fasswaren.
(7) Für Zahlungen aus dem Ausland gilt Kostenteilung als vereinbart, d.h. eigene Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers, fremde Kosten zu unseren Lasten.
(8) Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9. Verzug
(1) Forderungen aus Rechnungen sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sofort fällig und unmittelbar nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu begleichen. Erfolgt keine Leistung, tritt spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung der Verzug des Käufers ein. Einer Mahnung durch die Fa. Cosmocolor bedarf es hierfür nicht. Der Fa. Cosmocolor ist es unbenommen, den Käufer durch Mahnungen an seine Zahlungspflicht zu erinnern.
(2) Ist abweichend vom Absatz 1 in der Rechnung eine Leistungszeit nach dem Kalender bestimmt, ist die Forderung mit Ablauf der Leistungszeit fällig. Leistet der Käufer nicht, so gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug.
(3) Gerät der Vertragspartner in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen ab dem entsprechenden Zeitpunkt zu berechnen. Die Höhe der Verzugszinsen beträgt mindestens 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszins. Es bleibt der Fa. Cosmocolor jedoch unbenommen, höhere Zinsen aus einem anderen Rechtsgrund geltend zu machen.
Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Ein weitergehender Schaden kann z.B. im Verlust von Anlagezinsen oder in der Aufwendung von Kreditzinsen bestehen. Für die erste Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Für jede nachfolgende Mahnung entsteht eine Mahngebühr in Höhe von 2,50 EUR. Sämtliche durch verspätete Zahlung auftretende weitere Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
(4) Auslandslieferungen bzw. Lieferungen an in Deutschland tätige Auslandsgesellschaften werden, sofern nicht anders vereinbart, gegen Vorkasse oder Nachnahme ausgeliefert. Auftretende Bankgebühren werden dem Kunden belastet.
10. Haftung
(1) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, bestehen, sofern durch die Fa. Cosmocolor eine Garantie hierfür übernommen wurde. Die Fa. Cosmocolor haftet ebenfalls auf Grund zwingender gesetzlicher Regelungen.
(2) Die Fa. Cosmocolor haftet in den Fällen, in denen eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten vorliegt, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, ist die Haftung
der Fa. Cosmocolor begrenzt auf den Schaden, der typischerweise bei Geschäfte der fraglichen Art zu erwarten ist. Eine Haftung für vertragsuntypische und nicht vorhersehbare Schäden ist ausgeschlossen.
(3) Die Fa. Cosmocolor haftet für sonstige Schäden nur, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung ist begrenzt auf den Schaden, der typischerweise bei Geschäften der fraglichen Art zu erwarten ist. Eine Haftung für vertragsuntypische und nicht vorhersehbare Schäden ist ausgeschlossen.
11. Abweichungen, Änderungen und Ergänzungen
Abweichungen oder Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen sowie Änderungen und Ergänzungen bereits abgeschlossener Verträge bedürfen der Schriftform.
12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten, ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz der Fa. Cosmocolor (Zella-Mehlis).
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Stand: Februar 2008